ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen von VOGT.IT Oliver Vogt
Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle unsere Leistungen, Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen, Auftragsbestätigungen. Sie ergänzen unsere Verträge, z.B. Wartungsverträge solange in diesen nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende, mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebote und Vertragsabschluss
1. VOGT.IT hält sich an Angebote für Dienstleistungen 14 Tage gebunden. Die Auftragsannahme muss schriftlich erfolgen. Eine verspätete Auftragsannahme oder eine Annahme mit geänderten Auftragsbedingungen muss von VOGT.IT schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote über Hardware, Software, etc. gelten unter Vorbehalt, da herstellerabhängig.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise in Euro exklusive Verpackung, Fracht und Versicherung.
2. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zu Grunde gelegt. Die Preise sind freibleibend.
3. Sind feste Preise vereinbart, es verändern sich jedoch für uns maßgebliche Kosten, sind wir zu angemessenen Preisanpassungen berechtigt. Scheitern Preisverhandlungen diesbezüglich, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
4. Bei einem erheblichen Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Forderungen werden, wenn nichts anderes vereinbart, mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
6. Der Auftraggeber kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen sofern diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so kann er gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt fünf Prozentpunkte über dem gültigen Basiszinssatz ab dem Eintritt des Verzugs zu berechnen.
8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist VOGT.IT nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist auch ohne Ablehnungsandrohung zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Für eine Mahnung kann pauschal € 5,-- berechnet werden.
9. VOGT.IT behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Elektronische Rechnungen sind seit 2011 ohne Signatur rechtsmäßig.
Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen – bei Begleichung per Scheck, bis zu dessen vorbehaltloser Einlösung – Eigentum von VOGT.IT und kann bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers jederzeit auch durch Selbsthilfe zurückgenommen werden.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aufgrund einer nach Vertragsabschluss bekanntgewordenen oder eingetretenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, ist VOGT.IT berechtigt noch nicht gelieferte Waren zurückzubehalten oder vereinbarte Dienstleistungen nicht zu erbringen. Diese Rechte stehen uns ebenso zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Mängelrüge, Gewährleistung
1. Wir übernehmen keine Haftung für die von Software-/Hardware-Herstellern oder -Lieferanten zugesicherten Produkteigenschaften.
2. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel an von uns installierten Programmen oder daraus resultierenden Schäden. Für die Behebung dieser Mängel ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
3. Den Auftraggeber trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 und §378 HGB, andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Ist ein Mangel erkennbar, so sind ab dem 5. Tag nach Übernahme bzw. Übergabe Rügen nicht mehr als unverzüglich anzusehen.
4. VOGT.IT ist eine Überprüfung der gerügten Ware zu gewähren.
5. Mängelrügen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
6. Nach Zurückweisung der Mängelrüge verjährt der Gewährleistungsanspruch nach 3 Monaten, spätestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
7. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, auch durch Mangelfolgeschaden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.
8. Sind Beanstandungen rechtzeitig erhoben und berechtigt, sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Falls keine Nachbesserung erfolgt, kann der Auftragsgeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung verringern.
9. Unabhängig vom Verschuldungsgrad entfällt beim Verkehr mit Kaufleuten jede Haftung für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist St. Georgen im Schwarzwald
2. Als Gerichtsstand gilt Villingen-Schwenningen als vereinbart
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.